Warum DBfT e.V.? Die Berufsbezeichnung des Tanz- bzw. Ballettpädagogen ist in Deutschland nicht geschützt. Dies bedeutet, dass jeder Tanz- und Ballettunterricht erteilen darf. Unabhängig von der jeweiligen Qualifikation.

Unqualifizierter Unterricht kann zu Haltungs- und Körperschäden führen. Achten Sie daher bei der Auswahl Ihrer Tanzschule auf qualifiziertes Lehrpersonal. Der Verein Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik e.V. unterstützt Sie dabei.

Als Mitglied des DBft e.V. haben wir uns verpflichtet gewisse Standards in der Tanzausbildung einzuhalten. Darum beginnen unserer Schüler u.a. aus gesundheitlichen Gründen erst ab dem Alter von 12 Jahren mit dem Spitzentanz.